Die formelle Verfassungsmässigkeit wird durch die Regierung festgestellt und zur weiteren Beurteilung an den Landtag weitergereicht.
Bei dem angemeldeten Initiativbegehren handelt es sich um eine Volksinitiative auf Abänderung der Verfassung. Bevor das Initiativbegehren einer inhaltlichen Prüfung unterzogen werden kann, ist festzustellen, ob den Initianten das Recht auf Anmeldung einer Volksinitiative zusteht.
Dr. Mauro Pedrazzini, Regierung des Fürstentums Liechtenstin, unterbreitet dem Landtag am 8.10.2019 den Antrag, das Initiativbegehren als zulässig zu befinden: