Der Weg einer Initiative

Der politische Prozess in Liechtenstein – in fünf Schritten von der Initiative zur Abstimmung.

Wie funktioniert der Initiativprozess in Liechtenstein? Dies wird im folgenden kurz erläutert. Als Informationsquelle wurde die offizielle Webseite der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein beigezogen.

Der Ablauf des Initiativprozedere wird zugleich in den Kontext der Initiative HalbeHalbe gesetzt und so veranschaulicht (jeweils in kursiv gehalten).

1 Einreichung einer Initiative

In Artikel 64 der Verfassung des Fürstentums Liechtensteins ist geregelt, wem das Recht zusteht und was die Voraussetzungen sind um Initiativen (Gesetzesvorschläge) einzureichen.

Das Recht steht demzufolge …

  1. dem Landesfürsten in Form von Regierungsvorlagen,
  2. dem Landtag selbst, sowie
  3. den wahlberechtigten Landesbürgern unter folgenden Bedingungen zu:
  • Gesetzesänderung: 1’000 Stimmberechtigte oder mindestens drei Gemeinden
  • Verfassungsänderung: 1’500 Stimmberechtigte oder mindestens vier Gemeinden

Die Initiative wird eingereicht, indem sie bei der Regierung angemeldet wird.

Das Initiativkomitee HalbeHalbe schickte das Begehren zur Initiative zur Abänderung der Verfassung am 22. August 2019 ab. Mit Eingangsstempel vom 28. August 2019 wurde das Initiativbegehren bei der Regierung angemeldet.

Das Initiativbegehren des Komitees HalbeHalbe, 22.8.2019. Ausführlich nachzulesen auch im Ereignis-Beitrag Der Initiativtext.

2 Vorprüfung

Die Regierung prüft, ob die angemeldete Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt. Ihren Bericht übermittelt sie dem Landtag, welcher das Begehren an seiner nächsten Sitzung behandelt.

Am 8. Oktober 2019 hat die Regierung die Vorprüfung des Initiativbegehrens zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Regierung kam zum Schluss, dass die Initiative HalbeHalbe mit den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt, die formelle Verfassungsmässigkeit gewahrt ist und die weiteren rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag (Vorprüfung), 8.10.2019. Ausführlich nachzulesen auch im Ereignis-Beitrag Antrag zur Prüfung des Initiativbegehrens.

Am 6. November 2019 wurde die Initiative durch den Landtag geprüft und für verfassungskonform erklärt.

Protokoll über die öffentliche Landtagssitzung vom 6.–8.11.2019, 6.11.2019:

3 Unterschriftensammlung

Die Unterschriftensammlung beginnt mit der Publikation der amtlichen Kundmachung und dauert sechs Wochen, wobei der Tag der Kundmachung nicht eingerechnet wird. Die Gemeinden müssen die gesammelten Unterschriften sowie auch die Gesamtzahl der gültigen Unterschriften auf jedem Bogen jeweils beglaubigen.

Ab dem 8. November 2019 wurden Unterschriften für die Initiative HalbeHalbe gesammelt. Die Frist lief bis zum 20. Dezember 2019. Gleichentags wurden die gesammelten Unterschriften der Regierung eingereicht. Diese hat die Unterschriften überprüft und 1’863 gültige Unterschriften festgestellt. Das Initiativbegehren ist somit zustande gekommen.

Unterschriftenbogen für die Initiative HalbeHalbe:

Hilfestellung zur Unterschriftensammlung, 9.11.2019:

Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend das Initiativbegehren HalbeHalbe zur Abänderung der Landesverfassung, 20.12.2019:

4 Landtagssitzung

Der Landtag behandelt das zustande gekommene Initiativbegehren an seiner nächsten Sitzung.

Die Landtagssitzung fand am 4. März 2020 statt. Das Initiativbegehren HalbeHalbe wurde mit Traktandum 12 behandelt. Der Abänderung wurde nicht zugestimmt. Somit wird es eine Volksabstimmung geben.

Über die Landtagssitzung berichtet der Ereignis-Beitrag Der Landtag entscheidet über HalbeHalbe.

Dokumentation der Beschlüsse im Landtag durch den Parlamentsdienst des Fürstentum Liechtensteins, 5.3.2020:

Abstimmungsergebnis zu Traktandum 12 – Schlussabstimmung im Landtag. 8 Ja zu 17 Nein:

Protokoll über die öffentliche Landtagssitzung vom 4./5.3.2020, 6.5.2020:

5 Abstimmung

Findet eine Volksabstimmung statt, ordnet dies die Regierung spätestens innert 14 Tagen an. Die Abstimmung ist innerhalb von drei Monaten durchzuführen.

Die Volksabstimmung wurde auf den 7. Juni 2020 angesetzt. Diese musste infolge von Corona jedoch verschoben werden. Der neue Abstimmungstermin ist am 30. August 2020.

Kleine Chronologie zum Ablauf der Initiative HalbeHalbe

Datum Ereignis
21.8.2019 Kick-off / Medienkonferenz des Initiativkomitees HalbeHalbe
22.8.2019 Einreichung Begehren Initiative zur Abänderung der Landesverfassung bei der Regierung
28.8.2019 Erhalt Initiativbegehren durch Regierung (Anmeldung)
8.10.2019 Bericht der Regierung an Landtag (Vorprüfung)
6.11.2019 Initiative durch Landtag geprüft und für verfassungskonform erklärt
8.11.2019 Start Unterschriftensammlung (6 Wochen)
20.12.2019 Ende Unterschriftensammlung
20.12.2019 Einreichung 1863 beglaubigter Unterschriften an Regierung
4.3.2020 Landtagssitzung (Beschluss Volksabstimmung am 07.06.2020)
3.4.2020 Verschiebung Volksabstimmung vom 07.06.2020 infolge Covid19
30.8.2020 Volksabstimmung